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Weltkirchenrat-Treffen: Droht Verurteilung Israels?

ICEJ-Nachrichten vom 23. August 2022

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Posted on: 
23 Aug 2022
Weltkirchenrat-Treffen: Droht Verurteilung Israels?

Beobachter warnen vor einer möglichen Verurteilung Israels als „Apartheid-Staat“ anlässlich der Vollversammlung des Ökumenischen Rats der Kirchen (ÖRK), die vom 31. August bis 11. September in Karlsruhe stattfinden wird. Mitgliedskirchen des ÖRK sind in der Vergangenheit wiederholt durch antiisraelische Positionen aufgefallen, viele unterstützen die antiisraelische BDS-Bewegung („Boykott, Desinvestition, Sanktionen“) und bekräftigen den „Apartheid“-Vorwurf gegen Israel. In einem Beitrag, den der Deutschlandfunk am heutigen Dienstag sendete, erklärte Bernd Morlock, Erster Vorsitzender des Deutsch-Israelischen Freundeskreises im Stadt- und Landkreis Karlsruhe und Mitbegründer der „Initiative gegen Judenfeindschaft im ÖRK“, für den „Apartheid“-Vorwurf habe er kein Verständnis, da er „in mehrfacher Weise nicht zutrifft“, sondern eine „einseitige Diffamierung“ Israels darstelle. Er kritisierte neben dem „israelbezogenen Antisemitismus“ innerhalb des ÖRK auch das „Israel-Palästina“-Positionspapier der fünf Landeskirchen an Rhein und Ruhr, das im Vorfeld der Vollversammlung veröffentlicht wurde. Zwar wird Israel darin nicht als „Apartheidstaat“ bezeichnet, doch wird darin Bezug auf das sog. „Kairos-Palästina-Dokument“ von 2009 genommen, das diesen Vorwurf erhebt und vom ÖRK verbreitet wurde. (Foto: Unsplash, Blick auf die Altstadt von Jerusalem, Symbolbild)

Boykottmaßnahmen „legitimer Widerstand“

Das Positionspapier der fünf Landeskirchen erkennt „Boykottmaßnahmen als legitime gewaltfreie Form eines politischen Widerstandes“, um „widerrechtlich erbauten Siedlungen auf dem von Israel besetzten Gebiet entgegenzutreten“, an. Einen „Totalboykott Israels“ lehnen die Landeskirchen aber ab, „begründet in der verhängnisvollen Geschichte, die Boykotte gegen Juden in Deutschland haben“. Volker Beck, Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft (DIG), warf den Landeskirchen „sekundären Antisemitismus“ vor. Der EKD-Antisemitismusbeauftragte Christian Staffa kritisierte den unverhältnismäßigen Fokus des ÖRK auf den Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern, während andere Themen, wie die Lage der Christen in arabischen Ländern, wenig Beachtung fänden. „Im [...] christlichen Milieu scheint der Diskussionsbedarf über die Einschätzung der Politik Israels besonders hoch – deutlich höher jedenfalls als bei der Frage nach einer kritischen Einschätzung der Politik der Hamas oder der Fatah.“ Der Weltkirchenrat repräsentiert eigenen Angaben zufolge mehr als eine halbe Milliarde Christen weltweit. Zu den insgesamt 352 Mitgliedskirchen zählen „die Mehrzahl der orthodoxen Kirchen, altkatholische, anglikanische, assyrische, in Afrika entstandene, baptistische, evangelikale, lutherische, mennonitische, methodistische, reformierte, vereinigte und unabhängige Kirchen, die Quäker sowie einige Pfingstkirchen“. Zur 11. Vollversammlung in Karlsruhe werden rund 4.000 Teilnehmer erwartet.

Gebetsanliegen: Bitte beten Sie mit uns, dass bei der anstehenden ÖRK-Vollversammlung keine antiisraelische Erklärung verabschiedet wird. Beten wir, dass die Teilnehmer Gottes Pläne mit Israel, wie sie in der Bibel offenbart sind, erkennen und ihre Stimme gegen eine unfaire Aussonderung und Stigmatisierung Israels erheben.

Lese-Empfehlung: Der Irrtum der Ersatztheologie. Widerlegung einer unbiblischen Lehre.

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Ron Prosor neuer Botschafter Israels in Berlin

Ron Prosor ist Israels neuer Botschafter in Deutschland. Er überreichte am Montag im Schloss Bellevue seine Beglaubigungsurkunde an Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier. Der in Kfar Saba geborene Prosor (63) ist Sohn eines Berliner Juden, der 1933 im Alter von sechs Jahren aus Nazi-Deutschland ins britische Mandatsgebiet Palästina floh. Nach einer Offizierslaufbahn in der israelischen Armee, in der er zuletzt den Rang eines Majors bekleidete, und dem Studium der Politikwissenschaften begann Ron Prosor in den 1980er Jahren seine außenpolitische Karriere. Zwischen 1988 und 1992 war er Sprecher der israelischen Botschaft in Bonn, anschließend war er als politischer Berater der israelischen Botschaft in Washington tätig. Nachdem er als Botschafter in Großbritannien gedient hatte, wurde er 2011 Israels ständiger Vertreter bei den Vereinten Nationen in New York. Prosor, der fließend Deutsch spricht, gilt als brillanter Redner und ist bekannt für sein entschiedenes Eintreten für Israel. Anfang August übernahm der langjährige Regierungssprecher und ehemalige Fernsehjournalist Steffen Seibert (62) das Amt des deutschen Botschafters in Israel. „Die Freundschaft zwischen Israel und Deutschland ist ein Schatz, und es ist mir eine Ehre, daran zu arbeiten, sie zu stärken“, erklärte Seibert auf dem Kurznachrichtendienst Twitter.

Israelischer General wird Vorsitzender der Jewish Agency

Der ehemalige israelische General Doron Almog hat am Sonntag den Vorsitz der Jewish Agency (Israels Einwanderungsbehörde) übernommen. Er folgt damit auf Isaac Herzog, der im Juli 2021 Israels Staatspräsident wurde. Almog (71) ist einer der bekanntesten Generäle Israels. Als Fallschirmjäger diente er im Jom-Kippur-Krieg und Libanon-Krieg. Er befehligte Einheiten während der Geiselbefreiung von Entebbe 1976 sowie während der „Operation Moses“, mit der 1984/85 rund 7.000 äthiopische Juden aus dem Sudan evakuiert wurden. Nach seinem Ausscheiden aus dem Militär als Generalmajor, des zweithöchsten Rangs der israelischen Armee, setzte sich Almog, dessen Sohn Eran mit schweren Behinderungen geboren wurde und im Alter von 23 Jahren starb, für Menschen mit Behinderungen ein. 2016 wurde er für sein Lebenswerk mit dem Israel-Preis, der höchsten Auszeichnung des Staates Israel, ausgezeichnet.

Jewish Agency will Aktivitäten in Russland weiterführen

Almog beginnt seine neue Aufgabe in einer für die Jewish Agency herausfordernden Zeit. Im Juli hatte das russische Justizministerium die Schließung der Behörde in Russland gerichtlich beantragt. Es wirft der Jewish Agency vor, auf illegalem Wege persönliche Informationen russischer Staatsbürger zu sammeln. Eine für vergangenen Freitag angesetzte gerichtliche Anhörung wurde um einen Monat verschoben. Israel hofft, bis dahin eine Einigung mit der russischen Regierung erzielen zu können. Medienberichten zufolge hat die Jewish Agency bereits mit praktischen Vorbereitungen für eine mögliche Schließung ihrer Büros in Russland begonnen. „Der Plan ist, so viele Aktivitäten wie möglich weiterzuführen. Wir prüfen zurzeit, wie wir dies tun können“, erklärte ein Mitarbeiter, der anonym bleiben wollte. Israels Staatspräsident Isaac Herzog hatte Anfang August auf Bitten der israelischen Regierung mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin die Angelegenheit telefonisch besprochen. Dabei sei es u.a. um die „Herausforderungen des jüdischen Volkes in der Diaspora“ gegangen. Zuvor hatte Herzog seine Politikerkollegen zu mehr Diskretion aufgefordert. „Je weniger wir darüber reden, desto besser wird es sein.“

Nach Holocaust-Relativierung: Polizei ermittelt gegen Mahmud Abbas

Die Berliner Polizei hat Ermittlungen gegen Palästinenserpräsident Mahmud Abbas wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung gemäß §130 Strafgesetzbuch aufgenommen. Zuvor hatte ein Berliner, Enkel von Holocaustüberlebenden, Anzeige wegen „Relativierung der Schoa“ erstattet. Abbas hatte vergangene Woche während einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Olaf Scholz Israel beschuldigt, „50 Holocausts“ gegen die Palästinenser begangen zu haben. Abbas‘ Behauptung und Scholz‘ verspäteter Widerspruch hatten insbesondere in Deutschland und Israel für Empörung gesorgt. Relativierung des Holocausts wird in Deutschland mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft. Das Auswärtige Amt geht davon aus, dass Abbas Immunität genießt, weil er sich im Rahmen eines „offiziellen Besuchs“ in Deutschland aufgehalten hatte. Die BILD-Zeitung zitierte den Augsburger Strafrechtsexperten Michael Kubiciel,wonach Abbas Immunität nur „als Repräsentant eines anderen Staates“ genießen würde, Deutschland jedoch keinen Staat „Palästina“ anerkenne. Entscheidend sei, ob „Palästina ein Staat ist oder nicht“. Im §130 Strafgesetzbuch heißt es: „Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.“

 

 


 

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